Kreissparkasse Ravensburg
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Zuwendungsbestätigung: Wir sind vom Finanzamt als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Zuwendungen an die Bürgerstiftung Ravensburg können steuermindernd geltend gemacht werden. Wir stellen Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung über Ihre Geldspende für das Finanzamt aus. Hierfür benötigen wir Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Anschrift.
Wichtiger Hinweis: Seit dem 1.1.2021 reicht für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Als vereinfachter Nachweis gilt ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.